Wohlenschwil: Viel Lärm um Kuhglocken

  19.08.2013 Kanton, Landwirtschaft, Region Reusstal, Umfragen, Wohlenschwil

 

Wahrung des Nachbarrechts und der Einschränkung der übermässigen Lärmeinwirkung, welche durch Rinder mit Kuhglocken auf der nachbarschaftlichen Weide verursacht wird, so heisst die juristische Bezeichnung der nachbarrechtlichen Klage. Immer wieder kommt es vor, das sich Menschen über Tierlärm beklagen. So muss sich demnächst das Friedensrichteramt Kreis V in Brugg mit einer Klage befassen. In der Gemeinde Wohlenschwil fühlen sich Nachbarn vom ständigen Kuhgebimmel gestört, sie reichten deshalb Klage ein. 

Vor sieben Jahren wurden die in einer Landwirtschaftszone gelegenen Parzellen vor der Liegenschaft des Klägers als Nitrat gefährdete Zone ausgeschieden. Der Landwirt durfte in der Folge keinen Ackerbau mehr betreiben, lässt aber seither seine Rinder dort weiden. «Der Bauer verfügt eigentlich über viel Weideland, doch aus verschiedenen Gründen eignet sich die Wiese vor unserer Liegenschaft offenbar am besten für die Rinder», so der Kläger. Dieser fühlt sich in seiner Ruhe massiv gestört. Nun ist es definitiv untragbar geworden, «nachts schlafen wir schlecht, auch tagsüber stört das Gebimmel der Glocken», so der Kläger. Mehrmals sei in den letzten Jahren das freundschaftliche Gespräch mit dem Landwirt gesucht und geführt worden, jedoch brachten diese Gespräche keine Erfolge, heisst es in der Klageschrift. 

Tiere als Quälgeister?

Das Konzert beginnt in aller Herrgottsfrühe. Den Auftakt macht der Hahn, der jeden Morgen kräht und die Anwohner aus den Federn reisst. Bald hat der Hund seinen Auftritt, er heult los wie ein Wolf, wenn Frauchen ihn alleine zu Hause lässt. Um die Mittagszeit stimmt der Papagei ein und imitiert verblüffend echt eine Polizeisirene. Abends, wenn endlich Ruhe im Quartier einkehren könnte, quaken die Frösche aus dem nahen Biotop. Und nachts das ständige Gebimmel der Kuhglocken.

Zugegeben: Das ist frei erfunden und überspitzt dargestellt, sozusagen eine Auflistung aus Fällen, mit denen sich die Juristen befassen müssen. Deren Häufigkeit zeigt aber, dass Lärmimmissionen von Tieren immer wieder zu Zwist unter Nachbarn führen können. 

Wie viel Lärm muss man ertragen?

Das Gequake der Frösche wird juristisch nicht gleich gehandelt wie etwa das Bellen der Hunde. Denn Frösche sind Wildtiere. Als solche sind sie geschützt und dürfen nicht einfach gefangen werden, um sie in einem Waldweiher wieder auszusetzen. Doch die Frösche würden im nächsten Jahr sowieso zum Laichen in den angestammten Teich zurückkehren.

Anders verhält es sich mit Kühen. Ob gegen Lärmimmissionen von Kuh-glocken vorgegangen werden kann,
ist Sache des Privatrechts. Gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch «ist jedermann verpflichtet, bei der Ausübung seines Eigentums, wie namentlich bei dem Betrieb auf seinem Grundstück, sich aller übermässigen Ein-wirkungen auf das Eigentum der Nachbarn zu enthalten. Insbesondere sind alle schädlichen und nach Lage und Beschaffenheit der Grundstücke oder nach Ortsgebrauch nicht gerechtfertigte Einwirkungen durch Rauch, Russ, lästige Dünste, Lärm oder Erschütterungen verboten.»

In einem Entscheid vom 29. Mai 1975 hat sich das Bundesgericht zur dieser Frage geäussert. Es hat geprüft, ob das Bimmeln der Kuhglocken eine übermässige Immission darstelle. Das Bundesgericht hat diese Frage mit Ja beantwortet. In seinen Erwägungen hält es fest, dass «das Bimmeln von Kuh- und Rinderglocken zur Nachtzeit, das heisst vor allem dann, wenn der Stras-senlärm abgenommen hat, besonders lästig ist.» Das Bundesgericht hat die nächtliche Ruhe als ein erheblich schutzwürdiges Gut für die Gesundheit aller Menschen dargestellt. Die Tatsache, dass man sich in einem ländlichen Kanton befand, stellte im konkreten Fall keine Rechtfertigung der Kuhglocken dar.

Keine Glocken nachtsüber

«Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass es tagsüber in ländlichen Gebieten ortsüblich ist, dass Kühe Glocken tragen. Es ermöglicht den Bauern, eine entlaufene Kuh schneller zu finden und ist Teil der Tradition. Wenn sich die Weiden der Kühe in der Nähe von Wohnzonen befinden, ist es empfehlenswert, bei Reklamationen der Nachbarn nachtsüber den Tieren keine Glocken anzuhängen oder die Tiere nicht unmittelbar bis an die Wohnhäuser heran weiden zu lassen», so eine Juristin des Schweizerischen Bauernverbandes in einem Artikel zu dieser Problematik. Selbstverständlich sollten Nachbarn zuerst versuchen, Toleranz zu üben. Doch Toleranz bedeutet gegenseitige Rücksichtnahme, nicht bloss einseitige.

 

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