Das «Salomonsurteil» wurde gesichert
20.11.2013 Baugewerbe, Mellingen, Region ReusstalUm es vorwegzunehmen: Weitere spektakuläre Funde, wie es das «Salomonsurteil» aus dem 16. Jahrhundert zweifellos darstellt, blieben seither aus. Die Wandmalerei wurde von Restauratorin Ina Link gesichert. Aufgrund loser Mörtelschichten war dies eine recht komplizierte Angelegenheit, wie Jonas Kallenbach von der kantonalen Denkmalpflege sagt. Er lobt die gute Zusammenarbeit mit dem Hausbesitzer Alex Gemperle und dem Architekten Jürg Hüsser. «Sie haben ein Sensorium für diese historische Liegenschaft und lassen sich beim Umbau die notwendige Zeit», betont Kallenbach.
«Wir ahmen die historischen
Elemente nicht nach»
Die Bauarbeiten für die Totalsanierung und den Einbau eines reussseitigen Studios sowie von vier Wohnungen mit 2,5 sowie 3,5 Zimmern im alten Rathaus sowie von zwei Studios und einer Maisonnette-Wohnung im Torhaus begannen im September, wie Architekt Jürg Hüsser aus Muri bestätigt: «Die Abklärungen mit der Kantonsarchäologie, der Denkmalpflege sowie vor allem bezüglich der Befunduntersuche für die Erdbebensicherheit des Gebäudes nahmen viel Zeit in Anspruch.» Seit Oktober ist der Baumeister in der Altstadtliegenschaft tätig. Rund zwei Drittel der Gebäudegrundfläche werden auf der Seite der Gros-sen Kirchgasse unterkellert. Es folgen der Einbau des Treppenhauses und dessen feuerpolizeiliche Abnahme. Danach werden die Zimmerleute ihre Arbeit aufnehmen. Praktisch der gesamte Innenausbau erfolgt in Holz. «Es handelt sich um einen dem Haus angepassten Ausbau, welcher die historischen Elemente mit einbezieht, aber nicht nachahmt», so Jürg Hüsser. Die Toiletten und Küchen werden als moderne Raummöblierung mitten in die Wohnungen hineingesetzt. Jürg Hüsser hat viel Erfahrung mit dem Umbau von Altstadtliegenschaften und hat schon alte Handwerkerhäuser in Bremgarten projektiert. «Dies hier in Mellingen ist aber nochmals massiv anspruchsvoller», hält Hüsser fest. Er betont, dass Besitzer Alex Gemperle viel Herzblut in das alte Rathaus und das Torhaus investiert und es nicht als Renditeobjekt betrachtet. «Insofern ist er sicher ein Glücksfall für das Städtli.» Hüsser geht davon aus, dass die Wohnungen in anderthalb Jahren, im Frühling 2015, bezugsbereit sein werden und vermietet werden können.
Bleibt der Raum öffentlich?
Als Mieter kommen Menschen in Betracht, welche ein Flair für modernes Wohnen in einer geschichtsträchtigen Umgebung haben. Im Speziellen gilt dies für das Studio im Torhaus, worin sich das «Salomonsurteil» befindet. Historiker gehen davon aus, dass in diesem Raum früher Recht gesprochen wurde. Die historische Wandmalerei wird nicht hinter Plexiglas geschützt sein und ist frei zugänglich. «Man muss sicher genau schauen, an wen man dieses Studio vermietet», so Jürg Hüsser. Der Besitzer würde es gerne der Öffentlichkeit zugänglich machen. Sobald der Raum vermietet ist, wird dies nur noch sehr eingeschränkt der Fall sein.
Die Stadt Mellingen signalisierte jedoch früh, dass sie kein Interesse an der Miete oder gar am Kauf dieses Studios hat. Dies, obschon die Albert und Ida Nüssli-Stutz-Stiftung die Initiative ergriffen und einen namhaften Beitrag in Aussicht gestellt hatte, damit der geschichtsträchtige Raum der Öffentlichkeit zugänglich bleibt, sei es zum Beispiel als Trau- oder Empfangszimmer, für Jungbürgerfeiern oder für weitere öffentliche Funktionen.