Solaranlagen: Künftig auch ohne Baugesuch

  23.05.2014 Baugewerbe, Eigenamt, Freiamt, Region Reusstal, Region Rohrdorferberg, Technologien

Der Bundesrat hat auf den 1. Mai das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) und die Raumplanungsverordnung (RPV) in Kraft gesetzt. Diese Erlasse enthalten unter anderem direkt anwendbare Neuerungen zur Baube­willigungspflicht von Solaranlagen. Gemäss den neuen Bestimmungen dürfen «auf Dächern genügend angepasste Solaranlagen» grundsätzlich ohne Baubewilligung erstellt werden. Diese müssen künftig der Baubehörde nur noch gemeldet werden. Solaranlagen, die in speziellen Schutzzonen (z. B. im Dorfkern bzw. in Dorfzonen) oder auf Schutzobjekten erstellt werden, bleiben hingegen baubewilligungspflichtig. Gerne erteilen die ­Gemeindeverwaltungen weitere Auskünfte. Der Kanton stellt ein So­lar­meldeformular auf ag.ch/energie zur Verfügung.


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