Umfahrung Mellingen: Bundesgericht gibt Umweltverbänden Recht

  02.11.2016 Eigenamt, Freiamt, Mellingen, Region Reusstal, Region Rohrdorferberg

Das Bundesgericht hat entschieden, dass für beide Abschnitte der Umfahrung Mellingen aufgrund des grossen Verlusts an Fruchtfolgeflächen eine Richtplananpassung notwendig ist. Es weist auch den Abschnitt 2 an die Regierung zurück, nachdem das Aargauer Verwaltungsgericht das bereits für den Abschnitt 1 gemacht hatte.


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