Vielen Personen ist aufgefallen, dass die Umfahrung erneut profiliert ist. Das hat seinen guten Grund, denn das Verwaltungsgericht, eine Delegation der Eidg. Natur- und Heimatschutzkommission und die involvierten Parteien im Beschwerdeverfahren gegen die Umfahrug nahmen einen Augenschein vor.